Crystal tauchte viel später als Speed auf und ist eigentlich erst seit den 90ern wirklich präsent. Mittlerweile ist es eine ernstzunehmende Partydroge geworden. Seine große Zeit hatte Crystal zwischen 1996 und 1998, als die "feiern-bis-der-Arzt-kommt"-Kultur ihren Höhepunkt erlebte. Nicht selten wurde das fantastische, euphorishe Feier-Gefühl der Party am Wochenende zum Highlight der Woche und musste eben so lange wie möglich ausgekostet werden.
kristallin
Wirkung:
Wie bei den meisten neueren Drogen kann man hier auch am Namen eine Wirkung ablesen, nämlich das schnelle, blitzartige Erleben. Meist setzt die Wirkung 10 bis 20 Minuten nach der Einnahme ein (manchmal auch eher). Man fühlt sich körperlich topfit und die Müdigkeit ist wie weggeblasen. Die körperliche Leistungsfähigkeit ist größer als im Normalzustand. Der Appetit ist gehemmt. Die Wahrnehmung ist leicht verändert. Die Wirkung hält meist 5 bis zu über 20 Stunden an.
Crystal wirkt viel intensiver und länger als Speed.
Nebenwirkungen:
Durch die aufputschende Wirkung kann eine sehr starke psychische Abhängigkeit einsetzen. Häufig kommt es bei regelmäßigen Konsumenten zu einer Unruhe und Schlaflosigkeit, die Leute können mit ihrem Leben nicht mehr so viel anfangen, sind ständig auf der Suche nach irgendwas und müssen immer aktiv sein. Es können auch Wahnvorstellungen im nüchteren Zustand auftreten. Von da an ist es nicht mehr weit zu einer Psychose.
Körperliche Beschwerden äußern sich in Lungenhochdruck und Kreislaufproblemen.
Außerdem werden die Nasenschleimhäute durch die hohe Belastung stark und schnell geschädigt.
Suchtpotential:
Bei regelmäßigem Konsum besteht die große Gefahr der starken psychischen Abhängigkeit.
Anwendung:
Crystal wird in fast allen Fällen gesnieft (durch die Nase eingezogen) oder geschluckt.
Beim sniefen ist das Einziehen über einen zusammengerollten Geldschein oder ein Röhrchen von einer glatten Unterfläche (Spiegel) üblich.
Beschaffungsquellen:
illegal beim Dealer, die Preise liegen zwischen 40 und 70 Euro pro Gramm
Legalität:
illegal; unterliegt dem BTMG!
Nachweisbarkeit:
per Urintest: 1 bis 3 Tage
per Blutprobe: bis 24 Stunden
in Haaren nachweisbar: ja